Berco Produkte

Hyaluron Berco Injuv®

Schlucken statt Spritzen!

Beschreibung
Injuv®-Hyaluronsäure Kapseln Dank einer hochentwickelten patentierten Technologie, der Enzymspaltung (bezeichnet als „Injuv®“), werden die Supermoleküle der Hyaluronsäure in Polymere mit einem schwachen Molekulargewicht, die leicht absorbierbar sind, zerlegt. Durch dieses Verfahren kann die Hyaluronsäure nun oral zugeführt werden.
Beschreibung

Beschreibung

Injuv®-Hyaluronsäure Kapseln

Dank einer hochentwickelten patentierten Technologie, der Enzymspaltung (bezeichnet als „Injuv®“), werden die Supermoleküle der Hyaluronsäure in Polymere mit einem schwachen Molekulargewicht, die leicht absorbierbar sind, zerlegt. Durch dieses Verfahren kann die Hyaluronsäure nun oral zugeführt werden.

Zutaten

Zutaten

Zutaten pro Kapsel:
Reisöl, Gelatine, Hyaluronsäure, Feuchthaltemittel: Glycerin, Trennmittel: Bienenwachs, Farbstoff: Annatto

Nährwerte

Nährwerte

Injuv®niedermolekulare
Hyaluronsäure
1 Kapsel70 mg6,3 mg
2 Kapseln140 mg12,6 mg
4 Kapseln280 mg25,2 mg
*gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
Verzehrempfehlung

Verzehrempfehlung

2 x täglich 2 Kapseln
mit ausreichend Flüssigkeit schlucken.

Lichtgeschützt, trocken und unter 25°C aufbewahren.

(kann Spuren von Vogeleiweiß enthalten)
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden und ersetzen nicht eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Die empfohlene tägliche Verzehrempfehlung darf nicht überschritten werden.

Verpackungsgrößen

Verpackungsgrößen

Inhalt 60 Kapseln = 38 g
(PZN 06557637) EUR 28,80

Inhalt 120 Kapseln = 76 g
(PZN 06557666) EUR 52,00

(alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.)

Schlüsselwörter:

Health Claims Verordnung
Laut aktueller EU-Gesetzgebung darf für die gesundheitliche Wirkung von Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln nicht, bzw. nur noch sehr eingeschränkt geworben werden. Bitte nutzen Sie daher zu den Inhaltsstoffen die unzensierten Informationen des Internets. Wir dürfen gegenüber Endverbrauchern nur solche Aussagen machen, die den von der EFSA veröffentlichen EU-weit gültigen Health Claims entsprechen.